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Urteil BGH vom 13.06.2007

Am 13. Juni 2007 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich zum Thema Billigkeit der Gaspreise für Tarifkunden. Urteil siehe hier.

Der BGH stellte fest, dass bei einseitiger Preisfestsetzung der Gaskunde das Recht zum Widerspruch gemäß § 315 (3) BGB besitzt. Gleichzeitig legte der BGH fest, wann der Gaspreis billig - also angemessen - ist. Eine erste oberflächliche Pressemitteilung des BGH ließ die Gasversorger jubeln. Nach Veröffentlichung des Urteils nebst Begründung setzten sich der Bund der Energieverbraucher e.V. mit Juristen zusammen, um das Urteil zu bewerten. Die Expertenrunde kam zu dem Schluss, dass das BGH-Urteil ein Punktsieg für die Gaskunden sei (Bewertung hier...).

Auch die Gasversorger haben sich zusammen gesetzt und berieten, wie man nun mit den Widersprechenden, welche den Preis auf ein angemessenes Maß gekürzt haben, umgehen sollten. Das Ergebnis: Viele "Gasboykotteure" erhielten bzw. erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit einer Klageandrohung.
Wir haben eine Antwort auf die Zahlungsaufforderung und/oder der Klageandrohung entworfen. Diese Antwort ist von einer Juristin geprüft worden (Antwortschreiben hier...).
 

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