Kaarster Extra-Tipp, 31.03.2007
KAARST. Besonders die neue Tarifstruktur stand im Mittelpunkt der Streitgespräche der Bürgerinitiative "Fairer Gaspreis für Kaarst". Die 'FixTarife' und der Tarif 'ErdgasMaxi' entfallen. Der neue 'Best-Tarif' ist nur gegen eine erneute Vertragsunterschrift zu haben.
Doch dadurch wird das Widerspruchsrecht des Verbrauchers sehr eingeschränkt", sagt Siegfried Lautenschläger, Sprecher der Bürgerinitiative "Fairer Gaspreis für Kaarst". Erwies nach, dass zwar der Preis fürs Gas ab April um 11 Prozent sinkt, der Grundpreis jedoch bis zu 43 Prozent steigt. "Bei gleich bleibendem Verbrauch wird dadurch der Endpreis meiner Jahresrechnung 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent höher ausfallen", weiß er. Während Herr Pruss, Vertriebsleiter der SWK die neuen Tarife und die Anhebung des Grundpreises um bis zu 43% als Anreiz zum Energiesparen und somit Geld sparen sieht, bezeichnet Dr. Peters vom Bund der Energieverbraucher dies als Verwirrspiel: "Richtig sei, dass ein niedriger Grundpreis dem Kunden Ausgaben erspart. Denn dann muss der-Kunde tatsächlich nur das verbrauchte Gas bezahlen."
Wie soll der Kunde auf die neue Tarifstruktur reagieren?"
Der neue Tarif "Best" hat durchaus gute Konditionen", meint Siegfried Lautenschläger. Der Pferdefuß: Es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. "Dann greift aber nicht unbedingt der Paragraph 315 (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Denn beide Parteien unterschreiben willentlich", erläuterte Rechtanwältin Leonora Holling aus Düsseldorf. Sie rät: "Verträge sind einzuhalten. Bestehen Sie auf Ihrem alten Vertrag."
Aufgebrachte Kunden fordern die SWK auf, ihre Kalkulation offen zu legen. "Wir können unsere Kalkulation nicht offen legen, weil wir damit unseren Wettbewerbern Vorteile verschaffen", sagt Pruss. Ein unabhängiger Gutachter habe den SWK bestätigt, dass die SWK die Preise nur den Bezugskosten angepasst habe.
"Gutachter können aber nur die Zahlen prüfen, die ihnen vorgelegt werden", wirft Rechtsanwältin Holling ein. "Weil die Gasversorger Schwierigkeiten haben, den Gerichten die ledigliche Weitergabe der Bezugspreise zu beweisen, heben sie nun die Grundpreise an", so Holling weiter. Energie-Experte Dr. Peters rät: "Akzeptieren Sie die Preise nicht. Legen Sie Widerspruch ein. Kürzen Sie die Rechnungen um 20 Prozent, bis ein Gericht den gerechtfertigten Preis ermittelt. Sie müssen keine Angst haben, dass der Gashahn zugedreht wird."
Der Abend endet mit einem Erfolg für die Bürgerinitiative. Die beiden Geschäftsführer der SWK Heinz Dieter Vogt und Markus Barczik bieten der Bürgerinitiative "Fairer Gaspreis für Kaarst" nun Gespräche an. "Auch dank des gewaltigen Zuspruchs der 220 Bürgerinnen und Bürger werden wir nun von den SWK ernst genommen", freut sich Siegfried Lautenschläger. "Wir werden nach Ostern mit der SWK einen Gesprächstermin vereinbaren und dann unter anderem über die Kündigungsfristen, die Einfügung des Widerspruchrechtes gemäß Paragraph 315 BGB und die Schaffung eines Ersatztarifs für den Wegfall des Tarifs "Erdgas-Maxi" reden."Die Bürgerinitiative "Fairer Gaspreis für Kaarst" begrüßt ausdrücklich die Gesprächsinitiative der SWK.
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