In dem Musterverfahren sollen die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich überprüft werden. Bei einem Erfolg der Klage gebe es „erstmals auch für Kunden, welche die Preiserhöhung nur unter Vorbehalt gezahlt haben, rückwirkend aus Jahresrechnungen seit 2004 Geld zurück“, so der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW Klaus Müller, „Womöglich könnten aber auch Verbraucher profitieren, die bisher noch nichts gegen die Gaspreiserhöhungen unternommen haben“.
Ziel des Musterverfahrens ist die Einführung wirksamer Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sind zwar derzeit eine Reihe von Musterklagen anhängig, in denen die Billigkeit von Preiserhöhungen gerichtlich geprüft wird. Von einem aus Sicht der Verbraucher positiven Ausgang dieser Feststellungsklagen könnten jedoch nur Gaskunden profitieren, welche die Zahlungen von Preiserhöhungen verweigert hätten.
Die Bürgerinitiative “Fairer Gaspreis für Kaarst“ empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Gaspreis nicht einverstanden sind, schriftlich zu widersprechen und zumindest die Zahlungen unter Vorbehalt zu stellen, damit der Anspruch auf Rückerstattung des zuviel gezahlten Entgeltes gewährleistet ist.
Wirksamer ist jedoch ein Widerspruch unter Festsetzung des von Ihnen ermittelten angemessenen Preises und Zahlung reduzierter Abschläge. Hier behalten Sie das Entgelt aus der aus ihrer Sicht unangemessenen Preiserhöhung ein.
Schritte und Musterbriefe finden Sie hier auf unsere Homepage.
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