Hintergründe zur und Schritte der Gegenwehr
Die rechtlichen Hintergründe zur Mietergegenwehr können Sie hier nachlesen.
Die Schritte zur Gegenwehr:
- Vermieter schriftlich um Darlegung auffordern (siehe Musterschreiben weiter unten)
- Frist setzen
- antwortet der Vermieter nicht oder nur unzureichend, Position auf das Vorjahresniveau setzen
- Abschlagszahlungen reduzieren
- Vermieter über die Höhe der Kürzung und deren Gründe schriftlich informieren
Formbriefe Mieterwiderspruch
Der Gaspreis-Widerspruch des Mieters ist untermauert durch das Urteil des Kammergerichts Berlin (Az 12 U 216/04), wonach der Vermieter verpflichtet ist, bei Kostensteigerungen von über 10 % je Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen.
Bei Preissteigerungen über 50 % einer Position der Nebenkostenabrechnung (NK) muß der Vermieter sogar regelmäßig darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem jeweiligen Unternehmen geführt hat, und welche Anstrengungen er unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden. Wenn der Vermieter diesen Pflichten nicht nachkommt, verstößt er gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, und darf die Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.
Demgemäß finden Sie hier 2 unterschiedliche Formbriefe für Ihren Widerspruch:
Gaskostenerhöhung im Rahmen der NK-Abrechnung um > 10%
Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, die beiden folgenden Anlagen dem Mieter-Widerspruchsschreiben beizufügen. Dadurch informieren Sie Ihren Vermieter über die Hintergründe, und Sie manifestieren die Basis, auf der Ihr Widerspruch erfolgt.


