In einem Schreiben an den Versorger beanstanden Sie die Preiserhöhung als "unbillig" gemäß § 315 BGB. Am besten Sie verwenden unser Musterbrief “ Widerspruch“
Empfangsnachweis
Das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu den Stadtwerken schicken oder selbst vorbeibringen und Empfang quittieren lassen.
Einzugsermächtigung kündigen
Kündigen Sie die Einzugsermächtigung und überweisen Sie die Abschlagszahlungen in alten Höhe per Überweisung oder Dauerauftrag.
Leistungsbestimmung
Legen Sie bei künftigen Zahlungen genau fest, wofür Sie zahlen, z.B. "Abschlag Monat Mai".
Gassperrandrohung ernstnehmen
Wenn der Versorger mit der Einstellung der Versorgung droht, gehen Sie zum Amtsgericht, um per einstweilige Verfügung eine weitere Belieferung zu sichern. Gasversorgung ist Grundversorgung. Der Gasversorger darf die Lieferung nicht einstellen. Ausnahme: Sie zahlen Ihre Abschlagszahlungen nicht pünktlich.
Ihre Chance:
Der Versorger verzichtet darauf, Sie gerichtlich auf die Zahlung der Gaspreiserhöhung zu verklagen. Sie zahlen weiter den bisherigen Gaspreis.
Ihr Risiko:
Sie werden mit Mahnkosten belasten. Die Stadtwerke drohen Ihnen die Gassperre an (Reaktion siehe oben). Sie werden vor Gericht verklagt, versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 230 €.
(Stand: 29. Mai 2006).


