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Sperrandrohung der SWK in 2. Mahnung

Wir haben erfahren, dass die Stadtwerke Kaarst eine sogenannte "2. Mahnung" verschicken an Gaskunden, die gekürzte Zahlungen unter Vorbehalt leisten. Im Rahmen dieser Mahnungen ist die Drohung der Stadtwerke enthalten, bei Nichtzahlung des "Mahnbetrags" die Gasversorgung einzustellen.
Wie Sie ja wissen, ist eine solche "Sperrandrohung" seitens der Stadtwerke rechtswidrig, wenn Sie dem Gaspreis nach § 315 widersprochen haben. Bitte nehmen Sie diese Sperrandrohung ernst und setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung.
Für unsere Mitglieder haben wir im Mitglieder-Bereich unter dem Punkt 'Infos für uns' einen Musterbrief hinterlegt, den Sie als Antwort auf die "2. Mahnung" verwenden können. 

EILINFO 27.02.2008: Die SWK haben soeben in ihrer Antwort auf unser obiges Schreiben ihre Sperrandrohung "als Versehen" zurückgenommen. Unsere Mitglieder können weitere Infos im Mitglieder-Bereich unter dem Punkt 'Infos für uns' einsehen.

 

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